Automatikregelung: Schlüsselzahl B 197

Ab dem 1. April 2021 gibt es im Rahmen der Fahrausbildung in der Bundesrepublik Deutschland die sogenannte „Automatikregelung“. Mittels einer Schaltkompetenzschulung und einer abschließenden Testung kann so die Schlüsselzahl 197 erworben werden, welche es ermöglicht, auch Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen. Die abschließende Fahrerlaubnisprüfung kann dann auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt werden.

Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. hat neben den u. g. Unterlagen, die runtergeladen werden können, noch umfangreiche Unterlagen zur Schaltkompetenzschulung und zur Testung entwickelt, die sie den Landesverbänden zur Verfügung stellt. Die Landesverbände wiederum können diese Unterlagen ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen.