Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrschulen - Veröffentlichung des Schlussantrags des Generalbundesanwalts Maciej Szpunar

Im Verfahren vor dem EuGH um die Mehrwertsteuerbefreiung für Fahrschulen, ist der Schlussantrag des Generalbundesanwalts Maciej Szpunar, veröffentlicht worden. Tenor dieses Antrages ist, dass Fahrschulunterricht nicht unter die Ausnahmen der Mehrwertsteuerrichtlinie fällt. Er vertritt die Ansicht, dass Fahrschulen die Umsatzsteuer für die Führerscheinausbildung in der Klasse B abführen müssen.

Damit ist allerdings noch keine Entscheidung vorweggenommen. Das Urteil ist abzuwarten.