BF17: So funktioniert's

Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Auf der Seite der Deutschen Verkehrswacht und des „Instituts für empirische Soziologie“ (IfeS) erfahren Sie alles über Antragstellung, die Rechte des jugendlichen Fahrers, die Rolle seines Begleiters und finden Antworten auf die häufigsten Fragen: www.bf17.de.